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Am Mittwochabend, den 30. Juli, kontrollierte die Bundespolizei einen Mann.
Der Mann kam aus Frankreich nach Deutschland.
Die Kontrolle war eine Routine-Kontrolle.
Sie machen diese Prüfungen oft an der Grenze.
Der Mann ist 23 Jahre alt.
Er hat die französische Staatsbürgerschaft.
Die Polizei sah: Er wird gesucht.
Es gibt einen Haftbefehl gegen ihn.
Ein Haftbefehl bedeutet: Die Polizei will ihn festnehmen.
Er hat das Gesetz verletzt.
Genauer: Das Betäubungsmittelgesetz.
Betäubungsmittelgesetz heißt:
Es regelt den Umgang mit bestimmten Drogen.
Es bestraft Menschen, die ohne Erlaubnis Drogen besitzen oder verkaufen.
Der Mann sollte 34 Tage ins Gefängnis.
Aber es gab eine andere Möglichkeit.
Er konnte eine Geldstrafe zahlen.
Das hat er gemacht.
So musste er nicht ins Gefängnis.
Er blieb frei.
An der Grenze gibt es viele Kontrollen.
Besonders an Fußgängerbrücken.
Dort gehen oft Menschen zwischen Frankreich und Deutschland.
Die Bundespolizei schützt so:
Diese Kontrolle war ein gutes Beispiel.
Sie zeigt, wie wichtig die Grenzüberwachung ist.
Die Bundespolizei in Offenburg arbeitet weiter dafür.
Sie will, dass alle Menschen sich an die Regeln halten.
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Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Do, 31. Jul um 07:04 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.