Haftbefehl an Grenzbrücke entdeckt

Bundespolizei verhindert Haft durch Kontrolle eines französischen Staatsangehörigen

Am 30. Juli überprüfte die Bundespolizei an der Fußgängerbrücke von Frankreich nach Deutschland einen 23-jährigen französischen Staatsangehörigen und stellte fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlag. Die drohende 34-tägige Haft konnte durch Zahlung einer Geldstrafe abgewendet werden, sodass der Mann frei blieb. Der Fall zeigt die Bedeutung regelmäßiger Grenzkontrollen, mit denen die Bundespolizei im Grenzgebiet wirksam zur Sicherheitsgewährleistung beiträgt.

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