Gefälschter ukrainischer Pass führt zu Geldstrafe und Ausweisung

Beschleunigtes Verfahren verurteilt 35-jährigen Russen wegen unerlaubter Einreise an der Kehl-Europabrücke

Am 16. Februar 2026 kontrollierte die Bundespolizei an der Kehl-Europabrücke einen 35-jährigen Russen mit einem gefälschten ukrainischen Reisepass bei der Einreise aus Frankreich. Das Dokument stellte sich als Totalfälschung heraus, weitere Nachweise für einen rechtmäßigen Aufenthalt lagen nicht vor.

Gerichtliche Konsequenzen und Rückweisung

Am 17. Februar wurde der Beschuldigte wegen versuchter unerlaubter Einreise und Urkundenfälschung zu 50 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Anschließend erfolgte die Rückweisung nach Frankreich sowie ein dreijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland.

Beschleunigtes Verfahren

Das angewendete beschleunigte Verfahren nach §§ 417 ff. StPO dient der zügigen Strafverfolgung bei klaren Sachverhalten ohne festen Wohnsitz in Deutschland und wird ausschließlich vor dem Amtsrichter durchgeführt.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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