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Am Sonntagabend, 19. Oktober 2025, gab es einen Einsatz.
Die Bundespolizei war am Bahnhof Kehl im Einsatz.
Sie kontrollierten einen TGV.
Der TGV ist ein schneller Zug.
Die Polizei überprüfte die Personalien der Reisenden.
Personalien sind Ihre persönlichen Daten.
Ein Mann zeigte einen bulgarischen Reisepass.
Der Mann war 26 Jahre alt.
Der Pass sah zuerst echt aus.
Doch später gab es Zweifel.
Die Polizei sah, der Pass war nur ein Foto.
Ein Foto ist ein Bild eines Dokuments.
Das ist nicht erlaubt.
Die Polizei prüfte den Pass nochmal genauer.
Weder die Person noch die Nummer gab es bei Bulgarien.
Das heißt: Der Pass war falsch.
Der Mann hatte mit diesem falschen Pass andere Papiere bekommen:
Er zeigte diese Papiere bei der Kontrolle.
Der Mann ist türkischer Staatsbürger.
Das heißt: Er kommt aus der Türkei.
Er durfte nicht nach Deutschland einreisen.
Das nennt man Einreiseverbot.
2024 wurde er in die Türkei abgeschoben.
Abschiebung bedeutet: Er musste das Land verlassen.
Trotzdem versuchte er wieder einzureisen.
Die Polizei machte eine Anzeige.
Das bedeutet: Die Polizei meldet den Verdacht an die Staatsanwaltschaft.
Die Vorwürfe sind:
Urkundenfälschung heißt:
Man macht oder verändert Dokumente.
Die Dokumente sehen dann falsch wie echt aus.
Das ist in Deutschland verboten.
Nach der Kontrolle schickte die Polizei den Mann zurück nach Frankreich.
Das nennt man Zurückweisung.
Die Polizei Offenburg sagt:
Sie gehen konsequent gegen Betrug und illegale Einreise vor.
Der Fall zeigt:
Kontrollen an der Grenze sind wichtig.
Wie es weitergeht, bleibt abzuwarten.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Di, 21. Okt um 07:09 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.