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Am 20. Juli kontrollierte die Bundespolizei einen Mann.
Der Mann ist 39 Jahre alt und kommt aus Armenien.
Er wollte mit einem Fernreisebus von Frankreich nach Deutschland.
Der Mann zeigte seinen armenischen Reisepass.
Aber er hatte keine weiteren Papiere, um hier zu bleiben.
Die Polizei suchte den Mann genau durch.
Sie fanden einen armenischen Führerschein.
Bei der Prüfung war der Führerschein gefälscht.
Gefälscht bedeutet: Das Dokument ist nicht echt.
Der Mann sagte nichts zur Polizei.
Die Staatsanwaltschaft beantragte ein beschleunigtes Verfahren.
Das bedeutet: Ein schnelles Gerichtsverfahren.
Es gilt, wenn die Beweise klar sind.
Am 21. Juli war die Verhandlung vor dem Amtsgericht.
Der Mann bekam eine Geldstrafe.
Er muss 60 Tagessätze zahlen.
Ein Tagessatz kostet 10 Euro.
Das sind 600 Euro insgesamt.
Er wurde verurteilt wegen:
Was ist das beschleunigte Verfahren?
Das ist ein schnelles Gericht für einfache Fälle.
Es hilft, dass Urteile schnell kommen.
Es gilt oft bei Menschen ohne festen Wohnsitz in Deutschland.
Nach dem Urteil schickten die Behörden den Mann zurück nach Frankreich.
Der gefälschte Führerschein bleibt bei der Polizei.
Manche Personen wohnen nicht fest in Deutschland.
Dann ist es schwer, sie einzuladen zum Gericht.
Das Verfahren spart Zeit und Mühe.
Es gibt schnelle Entscheidungen.
Bei Fragen können Sie sich melden:
Der Fall zeigt: Die Polizei und Justiz arbeiten zusammen.
Sie handeln schnell, wenn die Fakten klar sind.
Gefälschte Dokumente findet und sichert die Polizei.
Das hilft gegen unerlaubte Einreise und Betrug.
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Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Di, 22. Jul um 11:46 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.