Gefälschter Führerschein am Grenzübergang Altenheim entdeckt
Beschleunigtes Verfahren führt zu Geldstrafe und Rückweisung nach FrankreichAm 20. Juli wurde am Grenzübergang Altenheim ein 39-jähriger Armenier mit gefälschtem Führerschein aufgegriffen, als er per Fernbus aus Frankreich nach Deutschland einreisen wollte. Da ihm die erforderlichen Aufenthaltsdokumente fehlten, leitete die Staatsanwaltschaft ein beschleunigtes Verfahren ein, in dem er am 21. Juli wegen versuchter unerlaubter Einreise und Urkundenfälschung zu 60 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt wurde. Anschließend wurde er umgehend nach Frankreich zurückgewiesen, der gefälschte Führerschein sichergestellt. Das beschleunigte Verfahren ermöglicht bei klarer Beweislage und ohne festen Wohnsitz eine zügige Strafverfolgung vor dem Amtsgericht.