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Am 28. Dezember kontrollierte die Bundespolizei einen Mann.
Er kam mit dem Zug aus Frankreich nach Deutschland.
Der Mann ist 23 Jahre alt und aus der Türkei.
Er konnte seinen Ausweis nicht zeigen.
Im Gepäck fanden die Polizisten einen falschen Ausweis.
Es war ein gefälschter belgischer Personalausweis.
Die Polizei nahm den Ausweis sicher.
Schon am 29. Dezember gab es eine Gerichtsverhandlung.
Das Verfahren war ein beschleunigtes Verfahren.
Das bedeutet: Die Verhandlung ging schnell.
Der Mann sagte nicht, dass er schuldig ist.
Trotzdem bekam er eine Geldstrafe.
Die Strafe war 40 Tagessätze.
Die Gründe der Strafe waren:
Danach schickte man ihn zurück nach Frankreich.
Das beschleunigte Verfahren ist eine schnelle Gerichtsform.
Es gilt bei einfachen Fällen mit klaren Beweisen.
Einfach heißt: Der Fall ist nicht kompliziert.
Die Beweise sind eindeutig und klar.
Dieses Verfahren nutzen Richter, die vor Ort entscheiden.
Sie heißen Amtsrichter oder Amtsrichterin.
Eine große Gerichtsverhandlung gibt es dabei nicht.
Das Verfahren hilft besonders bei Menschen ohne festen Wohnsitz in Deutschland.
Die Polizei kann so schneller Strafen verhängen.
Früher war das schwer, weil Briefe und Einladungen lange dauern.
Mit diesem Verfahren geht es schneller.
Der Fall aus Kehl zeigt:
Die Polizei arbeitet intensiv, um die Grenzen zu schützen.
Die Behörden wollen schnell handeln.
Durch das beschleunigte Verfahren setzen sie klare Zeichen.
Sie stoppen grenzüberschreitende Kriminalität schneller.
Und sie verfolgen Menschen ohne festen Wohnsitz besser.
So bleibt die Einreise nach Deutschland sicher und geordnet.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Heute um 09:03 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.