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Führerschein-Umtausch ab 2026: Wer ist betroffen?

Ab 19. Januar müssen Führerscheine von 1999 bis 2001 persönlich umgetauscht werden – Frist, Kosten und wichtige Infos im Überblick

Ab dem 19. Januar 2026 müssen Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Die Frist richtet sich dabei erstmals nach dem Ausstellungsjahr des Dokuments, nicht mehr nach dem Geburtsjahr des Inhabers. Der Umtausch ist persönlich bei der Führerscheinstelle mit Ausweis, biometrischem Foto und aktuellem Führerschein für 25 Euro möglich, eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Verwarn- geld von 10 Euro und mögliche Probleme im Ausland, die Fahrberechtigung bleibt jedoch bestehen.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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