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Am Dienstag am Nachmittag passierte etwas Besonderes.
Eine 30 Jahre alte Frau aus Deutschland wollte nach Marokko fliegen.
Bei der Kontrolle am Flughafen bemerkten Polizisten etwas.
Die Bundespolizei prüfte ihre Personalien.
Dabei fanden sie einen Haftbefehl.
Ein Haftbefehl ist ein schriftlicher Befehl von einem Richter.
Er sagt, dass jemand ins Gefängnis muss.
Die Frau hatte einen Unfall.
Sie verließ den Unfallort ohne zu helfen.
Das ist verboten.
Das nennt man „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“.
Die Polizei suchte die Frau, weil sie eine Strafe nicht bezahlt hatte.
Eine Ausschreibung zur Festnahme ist eine Suche nach einer Person.
Die Polizei will diese Person festnehmen.
Meistens wegen nicht bezahlter Strafen oder Gerichtsauflagen.
Die Frau musste wählen:
Sie zahlte das Geld.
So kam sie nicht ins Gefängnis.
Nach der Zahlung war alles erledigt.
Die Frau durfte weiter fliegen.
Der Vorfall zeigt:
Die Polizei kontrolliert streng.
Sie achtet auf die Einhaltung der Gesetze.
Das ist wichtig für die Sicherheit an Flughäfen.
Die Bundespolizeiinspektion Offenburg arbeitet oft an Flughäfen.
Sie überprüft Menschen und Dokumente.
So sorgt sie für Sicherheit auf Reisen.
Die Polizei setzt Haftbefehle durch, damit das Gesetz gilt.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Heute um 09:20 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.