Festnahme am Flughafen Rheinmünster verhindert Flucht

Bundespolizei stoppt Frau mit offenem Haftbefehl – Geldstrafe beglichen, Flug nach Marokko möglich

Festnahme am Flughafen Rheinmünster verhindert Reise

Bei der Ausreisekontrolle am Flughafen Rheinmünster wurde eine 30-jährige Frau wegen eines offenen Haftbefehls aufgehalten. Die Forderung beruhte auf unerlaubtem Entfernen vom Unfallort mit noch offenem Restbetrag einer Geldstrafe. Die Betroffene zahlte die ausstehende Summe und konnte anschließend ihren Flug nach Marokko planmäßig antreten.

Bundespolizei sorgt für rechtliche Durchsetzung

Die Kontrolle zeigt die wichtige Rolle der Bundespolizeiinspektion Offenburg bei der Umsetzung rechtlicher Vorgaben an Flughäfen. Dank gründlicher Überprüfung gewährleistet sie die Sicherheit und Rechtsordnung im Reiseverkehr.

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