Übersetzung in Einfache Sprache

Festnahme am Flughafen Karlsruhe/Baden

Die Bundespolizei hat einen Mann festgenommen.
Der Mann kommt aus Rumänien.
Die Festnahme war am Freitagabend.

Wie wurde der Mann gefunden?

Der Mann kam mit einem Flug aus Bukarest.
Seine Daten sind im System gespeichert.
Diese Daten heißen Passenger Name Record (PNR).
PNR sind Daten wie Name und Flugdatum.
Die Polizei überprüft diese Daten regelmäßig.

Was ist passiert?

Gegen den Mann lag ein Haftbefehl vor.
Ein Haftbefehl ist eine Erlaubnis zur Festnahme.
Er hat eine Geldstrafe nicht bezahlt.
Deshalb muss er 30 Tage ins Gefängnis.
Die Polizei brachte ihn danach ins Gefängnis.

Warum gibt es PNR-Daten?

Fluggesellschaften müssen die PNR-Daten weitergeben.
Das ist seit 2017 gesetzlich vorgeschrieben.
Diese Daten helfen bei der Suche nach Straftätern.

Wie helfen PNR-Daten?

Mehrere Behörden prüfen die Daten.
Sie suchen nach Personen mit Haftbefehlen.
Bei einem Treffer folgt eine Kontrolle.
Das kann eine Festnahme oder Verhinderung der Einreise sein.

Kontrolle am Flughafen

Die Polizei macht Kontrollen bei Flügen ins Ausland.
Dabei prüft sie die PNR-Daten.
Bei Übereinstimmung wird gehandelt.

Zusammenfassung

PNR-Daten helfen bei der Kriminalitätsbekämpfung.
Die Polizei schützt so die öffentliche Sicherheit.
Neue Technik unterstützt die Arbeit der Polizei.
Die Festnahme zeigt, wie das funktioniert.


Ende des Artikels.

Autor: Redaktion

Der Autor schreibt auch andere Artikel.

Hier findest du alle Artikel des Autors.

Veröffentlicht am: Heute um 10:04 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

Hintergrundbild von Redaktion
R
Redaktion

Umfrage

Wie stehen Sie zu der Nutzung von Fluggastdaten (PNR) zur Fahndung und Festnahme am Flughafen?
Zwingend nötig für mehr Sicherheit – Datenschutz kann warten
Ein williger Helfer der Polizei bei der Verbrechensbekämpfung
Grenzüberschreitender Datencheck: Beunruhigende Überwachung oder notwendiger Schutz?
Datenschutz geht vor! Solche Maßnahmen sind Übergriffe auf die Privatsphäre
Nur bei schweren Straftaten erlaubt – sonst gefährliche Schnüffelei