Festnahme am Bahnhof Kehl: Haftbefehl führt zu Inhaftierung

Grenzkontrollen decken unerlaubte Einreise und offenen Haftbefehl auf – 38-Jähriger muss 20 Tage Haft absitzen

Polizeiliche Maßnahme am Bahnhof Kehl

Am 29. Januar 2026 wurde ein 38-jähriger mazedonischer Staatsangehöriger bei grenzüberschreitenden Kontrollen am Bahnhof Kehl überprüft. Er konnte keine gültigen Grenzübertrittspapiere vorweisen, was den Verdacht der unerlaubten Einreise begründete.

Feststellung eines Haftbefehls

Bei der Identitätsprüfung wurde ein Haftbefehl wegen Beleidigung gegen ihn festgestellt. Da er die Geldstrafe nicht zahlte, wurde er zur Verbüßung einer 20-tägigen Haftstrafe in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.

Bedeutung der Grenzkontrollen

Die Kontrollen zeigen, wie grenzpolizeiliche Maßnahmen zur Aufdeckung von Verstößen und zur Durchsetzung von Haftbefehlen beitragen. Nach der Haft sind weitere ausländerrechtliche Schritte möglich, über den Verbleib entscheidet die zuständige Behörde.

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