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Die Polizei in Erfurt hat eine wichtige Meldung gemacht.
Früher gab es eine falsche Information.
Dort stand, ein 56-jähriger Mann muss eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen.
Das war nicht richtig.
Der Mann ist in Erzwingungshaft.
Eine Ersatzfreiheitsstrafe ist eine Strafe.
Sie kommt, wenn man eine Geldstrafe nicht bezahlt.
Erzwingungshaft ist etwas anders.
Sie ist kein Straf-Gefängnis.
Sie ist ein Druck-Mittel.
Das bedeutet:
Die Polizei sagt jetzt, was wirklich stimmt.
Der Mann ist nicht im Gefängnis wegen einer Strafe.
Er ist dort, weil er eine Pflicht nicht erfüllt hat.
Früher gab es viele Haftbefehle für Parksünder.
Viele mussten ins Gefängnis.
Die Polizei möchte genau berichten.
Falsche Infos sollen vermieden werden.
So wissen Sie genau, was passiert ist.
So hilft Ihnen die Polizei, die Wahrheit zu verstehen.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Fr, 8. Aug um 13:12 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.