Erfurt: Polizei korrigiert Haftstatus eines Mannes
Unterschied zwischen Erzwingungshaft und Ersatzfreiheitsstrafe erklärtDie Landespolizeiinspektion Erfurt korrigiert eine frühere Meldung: Ein 56-jähriger Mann aus Erfurt befindet sich nicht in Ersatzfreiheitsstrafe, sondern in Erzwingungshaft. Letztere dient dazu, die Durchsetzung offener Bußgeldforderungen zu erzwingen, während Ersatzfreiheitsstrafe eine Strafe für unbezahlte Geldstrafen ist. Die Korrektur verdeutlicht die juristische Differenzierung und sorgt für eine präzise Berichterstattung zu polizeilichen Maßnahmen.