E-Scooter ohne Versicherung: Strafanzeige in Bellheim

Polizei erinnert an Pflicht zur Haftpflichtversicherung und Kennzeichenpflicht ab März

In Bellheim wurde am 5. August 2025 ein 23-jähriger E-Scooter-Fahrer ohne gültigen Versicherungsschutz kontrolliert, was eine Strafanzeige nach sich zog. Die Polizei erinnert daran, dass E-Scooter gemäß Pflichtversicherungsgesetz eine gültige Haftpflichtversicherung benötigen, erkennbar am aktuellen Versicherungskennzeichen. Dieses muss jährlich ab dem 1. März erneuert werden, um Bußgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Weitere Informationen gibt die Polizei Rheinland-Pfalz unter https://s.rlp.de/XJAmi oder telefonisch unter 07274-9581603.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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