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Der Bundesgerichtshof hat ein neues Urteil gesprochen.
Es betrifft das Untervermieten von Wohnungen.
Künftig dürfen Wohnungen nicht mehr zum Geldverdienen untervermietet werden.
Wenn Mieter dagegen verstoßen, kann der Vermieter kündigen.
Das Gericht will den sogenannten Schattenmietmarkt stoppen.
Der Schattenmietmarkt ist ein geheimer Wohnungsmarkt.
Hier vermieten Leute Wohnungen oft zu hohen Preisen weiter.
Diese Weitervermietung ist meist nicht erlaubt.
Viele machen dabei Gewinn auf Kosten anderer.
Das Urteil schützt den Wohnungsmarkt.
Es verhindert, dass Mieter mit Wohnungen handeln wie Geschäftsleute.
Jan-Marco Luczak von der CDU/CSU freut sich darüber.
Für ihn soll das Mietrecht nicht zum Geschäftsmodell werden.
Es gibt wichtige Punkte:
Ja, zum Beispiel:
Die Mietpreisbremse soll Mieten begrenzen.
Ob sie auch für Untermieten gilt, ist noch offen.
Ein neues Urteil zu dieser Frage fehlt noch.
Das Urteil hilft Menschen, die eine Wohnung suchen.
Es soll verhindern, dass Wohnungen unfair teuer weitervermietet werden.
So wird der Wohnungsmarkt besser und fairer für alle.
Das Urteil ist ein großer Schritt gegen Profite mit Mietwohnungen.
Die Diskussion um bezahlbaren Wohnraum geht weiter.
Vieles muss noch verbessert werden im Mietrecht.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Mi, 28. Jan um 14:33 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.