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BGH stoppt Profit-Untervermietung

Gerichtsurteil verbietet dauerhafte Untervermietung mit Gewinnerzielungsabsicht und will Schattenmietmarkt eindämmen

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Wohnungen nicht mit Gewinnerzielungsabsicht untervermietet werden dürfen, andernfalls droht Mietern die Kündigung. Mit diesem Urteil soll der inoffizielle „Schattenmietmarkt“, bei dem Wohnungen zu überhöhten Preisen weitergegeben werden, wirksam eingeschränkt werden. Kurzzeitige Untervermietungen, etwa durch Studierende, bleiben weiterhin erlaubt, dauerhaftes Untervermieten aus Profitinteresse hingegen die Ausnahme. Offen bleibt, ob die Mietpreisbremse auch für Untermietverhältnisse gilt, was für weitere Klarheit sorgen würde.

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