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Im Vogelsbergkreis müssen viele Menschen ihren Führerschein erneuern.
Das betrifft Personen mit Führerschein von 1999 bis 2001.
Die Frist zum Umtausch endet am 19. Januar 2026.
Nach diesem Datum ist der alte Führerschein ungültig.
Wenn Sie danach fahren, kann es ein Bußgeld geben.
Betroffen sind Menschen mit einem Scheckkartenführerschein von 1999 bis 2001.
Das ist die moderne Karte vom Führerschein.
Auch Menschen mit altem Papierführerschein aus den Jahren 1953 bis 1980 sollen tauschen.
Scheckkartenführerschein:
Das ist ein Führerschein aus Plastik in Kartenform.
Er ersetzt seit 1999 den alten Papierführerschein.
Der Umtausch muss rechtzeitig passieren.
Sonst ist Ihr alter Führerschein nicht mehr gültig.
Bei Kontrolle drohen Bußgelder.
Wenn Sie zu spät tauschen, dauert es länger.
Dann haben Sie möglicherweise keinen gültigen Führerschein.
Der Vogelsbergkreis bietet einen Online-Antrag an.
Sie können den Antrag bequem von zu Hause machen.
Gehen Sie dazu auf die Webseite des Vogelsbergkreises.
Dort finden Sie alle nötigen Informationen.
Ein QR-Code auf der Webseite hilft beim Online-Antrag.
EU-Kartenführerschein:
Das ist ein Führerschein in Kartenform.
Er gilt in allen EU-Ländern gleich.
Er ersetzt alle alten Führerscheine.
Beginnen Sie früh mit dem Führerscheinumtausch.
Warten Sie nicht bis kurz vor der Frist.
So vermeiden Sie Probleme und Strafen.
Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite vom Vogelsbergkreis.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion Vogelsberg
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Veröffentlicht am: Fr, 31. Okt um 12:47 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.