Führerschein-Umtausch im Vogelsbergkreis: Frist läuft bald ab

Führerscheine von 1999 bis 2001 müssen bis 19. Januar 2026 digital umgetauscht werden, sonst drohen Bußgelder

Im Vogelsbergkreis müssen Führerscheine im Scheckkartenformat, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Nach Ablauf der Frist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit, was bei Kontrollen Bußgelder nach sich ziehen kann. Die Antragstellung ist digital möglich, unkompliziert und papierlos über die Webseite des Vogelsbergkreises. Betroffene sollten den Umtausch frühzeitig erledigen, um Verzögerungen oder Sanktionen zu vermeiden.

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