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Der Vogelsbergkreis hebt die Aufstallungspflicht für Geflügel wieder auf.
Die Pflicht galt seit Oktober.
Die Lockerung betrifft alle Geflügelhaltungen im Kreis.
Damit gelten wieder weniger strenge Regeln.
Die Entscheidung kam, weil der Kranichzug über Hessen beendet ist.
Der Kranichzug brachte das Virus oft mit sich.
Im Oktober starben viele Wildvögel an Vogelgrippe.
Die Vogelgrippe heißt auch Geflügelpest oder aviäre Influenza.
Das ist ein Virus, das Vögel krank macht.
Besonders viele Kraniche mit Virus waren im Vogelsberg.
Das Veterinäramt wollte das Geflügel schützen.
Darum mussten alle Tiere im Stall bleiben.
Ein Virus ist dann hochpathogen, wenn es sehr krank macht.
Es kann Tiere oder Menschen schwer krank machen oder töten.
Die Vogelgrippe im Vogelsberg war hochpathogen.
Im Herbst waren viele Wildvögel mit H5N1 infiziert.
Deutschlandweit waren es etwa 1700 Vögel.
Im Vogelsbergkreis fanden sie das Virus bei 160 Kranichen.
Trotz Lockerung bleibt ein Risiko.
In Hessen fanden sie im November 44 kranke Wildvögel.
Betroffen waren Schwäne, Wildgänse, Reiher, Enten und Rabenvögel.
Das Virus lebt länger bei kaltem, feuchtem Wetter.
Wasservögel können das Virus lange verbreiten.
Geflügel kommen so leicht mit dem Virus in Kontakt.
Das Risiko bleibt hoch, warnt das Friedrich-Löffler-Institut.
Wichtig für Sie als Geflügelhalter:
Das Veterinäramt rät weiterhin:
So schützen Sie Ihr Geflügel gut.
Der Vogelsbergkreis will wieder zum Normalbetrieb zurück.
Das Virus ist aber noch nicht ganz weg.
Das Veterinäramt mahnt zu Vorsicht.
Im Winter kann das Virus wiederkommen.
Bleiben Sie flexibel und passen Sie Schutzmaßnahmen an.
Fragen? Dann wenden Sie sich ans Veterinäramt Vogelsbergkreis.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion Vogelsberg
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Veröffentlicht am: Mo, 8. Dez um 10:38 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.