Übersetzung in Einfache Sprache

Melden Sie Ihre Tiere bis zum 14. Januar

Das Veterinäramt vom Landkreis Gießen erinnert alle Tierhalter.
Sie müssen bis zum 14. Januar den Tierbestand melden.

Diese Meldepflicht gilt für alle Nutztierhalter:

  • Ob landwirtschaftlich oder als Hobby.
  • Auch Imker und Fischhalter müssen melden.

Die aktuellen Daten helfen bei Tierkrankheiten schnell zu handeln.


Warum müssen Sie melden?

Das Veterinäramt braucht aktuelle Daten.
So können sie beim Tierkrankheitsausbruch schnell handeln.

Christian Zuckermann sagt:
„Nur mit aktuellen Daten können wir Tiere schützen.
Bitte melden Sie Ihre Tiere im Interesse aller.“

Nur mit aktuellen Angaben gibt es auch Entschädigung.


Welche Tiere müssen Sie melden?

Sie müssen viele Tierarten melden:

  • Einhufer: Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere
  • Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild
  • Geflügel: Hühner, Puten, Gänse, Enten, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Laufvögel, Wachteln, Tauben
  • Bienen

Sie erhalten im Dezember eine Erinnerung von der Tierseuchenkasse.


Wo müssen Sie melden?

Die Meldung geht je nach Tierart an:

  • Die Tierseuchenkasse in Wiesbaden
  • Den Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfung (HVL) in Alsfeld
  • Das Veterinäramt Gießen direkt

Besondere Regeln für einige Tiere

  • Schweine, Schafe, Ziegen: Melden Sie auch an den HVL.
  • Kameliden (zum Beispiel Lamas, Alpakas), Gehegewild, andere Klauentiere: Melden Sie nur an das Veterinäramt.
  • Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen: Melden Sie alle Zu- und Abgänge online im HIT innerhalb von sieben Tagen.

Herkunftssicherungs-Informationssystem (HIT):
Das ist eine Webseite. Dort melden Sie Tierbewegungen.
So kann man Tiere gut verfolgen und Krankheiten stoppen.


Was müssen Sie bei Tierkauf beachten?

Wenn Sie neue Tiere kaufen, melden Sie das vor der Haltung.
Sie müssen melden:

  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Ziegen
  • Pferde
  • Esel
  • Geflügel
  • Laufvögel
  • Kameliden
  • Gehegewild
  • Andere Klauentiere

Das gilt auch für Hobbyhalter, egal wie viele Tiere.


Regeln für Imker

Imker ohne Imkerverein melden ihre Bienen selbst.
Sie brauchen eine Registriernummer nach der Bienenseuchen-Verordnung.
Diese Nummer müssen Sie auch dem Veterinäramt melden.


Regeln für Fischhalter

Fischhalter müssen melden, wenn:

  • Ein Bezug zu einem öffentlichen Gewässer besteht.
  • Keine Abwasser-Anlage vorhanden ist.

Meldung an das Veterinäramt und den HVL.


Was bei Änderungen zu tun ist

Wenn Sie starten oder aufhören mit Tierhaltung, melden Sie das.
So bleiben die Register aktuell und richtig.


Wie melden Sie richtig?

Sie können Formulare online holen:
Formulare: Meldung an das Veterinäramt Landkreis Gießen

Mehr Infos:


Wenn Sie Fragen haben

Kontaktieren Sie das Veterinäramt Landkreis Gießen:
Telefon: 0641 9390-6200
E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de


Warum ist die Meldung wichtig?

Die Meldung schützt Ihre Tiere und andere.
Sie hilft, Krankheiten schnell zu stoppen.
Außerdem vermeiden Sie Probleme und finanzielle Nachteile.

Bitte melden Sie rechtzeitig und vollständig.
So helfen Sie sich und anderen Tierhaltern.


Ende des Artikels.

Autor: Redaktion LK Gießen

Der Autor schreibt auch andere Artikel.

Hier findest du alle Artikel des Autors.

Veröffentlicht am: Heute um 13:58 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

Hintergrundbild von Redaktion LK Gießen
R
Redaktion LK Gießen

Umfrage

Wie stehen Sie zur Meldepflicht von Nutztierbeständen – notwendiger Schutz oder bürokratische Last?
Unverzichtbar für schnellen Seuchenschutz – jeder sollte mitmachen!
Ziel sinnvoll, aber Bürokratie und Fristen sind oft zu kompliziert.
Für Hobbyhalter übertrieben, betrifft doch kaum jemanden wirklich.
Ich halte lieber wenig oder gar keine Tiere, um solchen Ärger zu vermeiden.
Meldepflicht ist gut, aber mehr Unterstützung von Behörden wäre nötig.