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Das Veterinäramt vom Landkreis Gießen erinnert alle Tierhalter.
Sie müssen bis zum 14. Januar den Tierbestand melden.
Diese Meldepflicht gilt für alle Nutztierhalter:
Die aktuellen Daten helfen bei Tierkrankheiten schnell zu handeln.
Das Veterinäramt braucht aktuelle Daten.
So können sie beim Tierkrankheitsausbruch schnell handeln.
Christian Zuckermann sagt:
„Nur mit aktuellen Daten können wir Tiere schützen.
Bitte melden Sie Ihre Tiere im Interesse aller.“
Nur mit aktuellen Angaben gibt es auch Entschädigung.
Sie müssen viele Tierarten melden:
Sie erhalten im Dezember eine Erinnerung von der Tierseuchenkasse.
Die Meldung geht je nach Tierart an:
Herkunftssicherungs-Informationssystem (HIT):
Das ist eine Webseite. Dort melden Sie Tierbewegungen.
So kann man Tiere gut verfolgen und Krankheiten stoppen.
Wenn Sie neue Tiere kaufen, melden Sie das vor der Haltung.
Sie müssen melden:
Das gilt auch für Hobbyhalter, egal wie viele Tiere.
Imker ohne Imkerverein melden ihre Bienen selbst.
Sie brauchen eine Registriernummer nach der Bienenseuchen-Verordnung.
Diese Nummer müssen Sie auch dem Veterinäramt melden.
Fischhalter müssen melden, wenn:
Meldung an das Veterinäramt und den HVL.
Wenn Sie starten oder aufhören mit Tierhaltung, melden Sie das.
So bleiben die Register aktuell und richtig.
Sie können Formulare online holen:
Formulare: Meldung an das Veterinäramt Landkreis Gießen
Mehr Infos:
Kontaktieren Sie das Veterinäramt Landkreis Gießen:
Telefon: 0641 9390-6200
E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de
Die Meldung schützt Ihre Tiere und andere.
Sie hilft, Krankheiten schnell zu stoppen.
Außerdem vermeiden Sie Probleme und finanzielle Nachteile.
Bitte melden Sie rechtzeitig und vollständig.
So helfen Sie sich und anderen Tierhaltern.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion LK Gießen
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Veröffentlicht am: Heute um 13:58 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.