Wichtige Meldefrist für Tierhalter im Landkreis Gießen

Bis 14. Januar müssen alle Nutztierbestände, inklusive Imker und Sondertiere, gemeldet werden – Grundlage für Seuchenschutz und Entschädigungen

Das Veterinäramt des Landkreises Gießen weist Nutztierhalter darauf hin, ihre Tierbestände bis spätestens 14. Januar zu melden – unabhängig von Betriebsart oder Größe. Dies betrifft auch Imker, Fischhalter sowie Sondertiere wie Kameliden und Gehegewild. Die Meldungen ermöglichen im Seuchenfall ein schnelles, gezieltes Handeln und sind Grundlage für Entschädigungen.

Meldefrist und betroffene Tierarten

Die Meldung erfolgt je nach Tierart an die Tierseuchenkasse, den Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfung (HVL) oder das Veterinäramt. Relevant sind unter anderem Einhufer, Geflügel, Bienen sowie Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen.

Besondere Pflichten

  • Zusätzlich zum Stichtag sind bei Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen Tierbewegungen im Herkunftssicherungs-Informationssystem (HIT) binnen sieben Tagen zu melden.
  • Neuerwerbe müssen vor der Haltung angemeldet werden.
  • Imker ohne Vereinszugehörigkeit sind verpflichtet, ihre Völker eigenständig zu registrieren und zu melden.
  • Fischhaltungen mit Gewässeranschluss ohne Kläranlage sind ebenfalls meldepflichtig.

Weiteres Vorgehen

Formulare sind online verfügbar, bei Fragen steht das Veterinäramt Landkreis Gießen zur Verfügung. Die Einhaltung der Meldefrist ist wichtig für den Schutz aller Tierhalter und die Vermeidung von Nachteilen.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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