Wasserentnahme im Landkreis Gießen ab Juli verboten

Schutz vor Trockenheit: Bußgelder bis 100.000 Euro bei Verstößen gegen das Verbot aus oberirdischen Gewässern

Ab dem 3. Juli 2025 ist im Landkreis Gießen die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern wie Seen, Flüssen und Bächen untersagt, um den Naturhaushalt angesichts der Trockenheit zu schützen. Die Allgemeinverfügung des Fachdienstes Wasser- und Bodenschutz gilt bis auf Weiteres und sieht bei Verstößen Bußgelder bis zu 100.000 Euro vor. Ausnahmen bestehen nur für wasserrechtlich zugelassene Nutzungen. Weitere Informationen sowie die Verfügung sind online verfügbar.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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