Neue Abgasregeln für alte Kaminöfen

Frist für Nachrüstung läuft, Ausnahmen gelten – Tipps zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben

Neue Abgas-Grenzwerte für Kaminöfen

Seit diesem Jahr gelten verschärfte Grenzwerte für Öfen, die vor dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, inklusive strengeren Vorgaben für Feinstaub und Kohlenmonoxid.

Fristen und Nachrüstmöglichkeiten

Die Umrüstfrist endete Ende 2023, doch bis Ende 2024 besteht noch die Möglichkeit, mit einem Staubabscheider nachzurüsten, um Betrieb und Gesetzeskonformität zu sichern.

Ausnahmen von der Stilllegung

Ausgenommen sind unter anderem offene Kamine, handwerklich gesetzte Grundöfen und Geräte vor 1950.

Beratung und Ansprechpartner

Bei Unsicherheiten empfiehlt die Bauaufsicht, Kontakt mit Schornsteinfegern aufzunehmen. Weitere Informationen bietet das Portal my schornsteinfeger-liv-hessen.de.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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