Neue Abgasregeln für alte Kaminöfen
Frist für Nachrüstung läuft, Ausnahmen gelten – Tipps zur Einhaltung der gesetzlichen VorgabenNeue Abgas-Grenzwerte für Kaminöfen
Seit diesem Jahr gelten verschärfte Grenzwerte für Öfen, die vor dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, inklusive strengeren Vorgaben für Feinstaub und Kohlenmonoxid.
Fristen und Nachrüstmöglichkeiten
Die Umrüstfrist endete Ende 2023, doch bis Ende 2024 besteht noch die Möglichkeit, mit einem Staubabscheider nachzurüsten, um Betrieb und Gesetzeskonformität zu sichern.
Ausnahmen von der Stilllegung
Ausgenommen sind unter anderem offene Kamine, handwerklich gesetzte Grundöfen und Geräte vor 1950.
Beratung und Ansprechpartner
Bei Unsicherheiten empfiehlt die Bauaufsicht, Kontakt mit Schornsteinfegern aufzunehmen. Weitere Informationen bietet das Portal my schornsteinfeger-liv-hessen.de.