Interaktive Karte zur Überwachungszone der Geflügelpest zeigt betroffene Gebiete im Wetterau- und Landkreis Gießen.
Foto: © Friedrich-Löffler-Institut

Geflügelpest: Neue Überwachungszone im Landkreis Gießen

Strenge Schutzmaßnahmen und Aufstallungspflicht ab 18. November rund um Rockenberg und umliegende Gemeinden

Geflügelpest: Überwachungszone im Landkreis Gießen eingerichtet

Nach einem Ausbruch der Geflügelpest im Wetteraukreis gilt nun auch im Landkreis Gießen eine Überwachungszone mit besonderen Schutzmaßnahmen. Diese erstreckt sich rund zehn Kilometer um Rockenberg und betrifft Teile von Hungen, Langgöns, Lich, Linden und Pohlheim.

Auflagen für Geflügelhalter

Innerhalb der Zone sind der Transport von Vögeln, Eiern und Fleisch sowie das Ausbringen von Gülle ohne Genehmigung verboten. Zudem gilt ein erweitertes Aufstallungsgebot, das nun auch Tauben einschließt, um Ansteckungen zu vermeiden.

Vorsorgliche Biosicherheitsmaßnahmen

Geflügelhalter müssen Vögel in geschlossenen oder abgedeckten Ställen halten und umfassende Hygienevorgaben einhalten, um das Einschleppen der Seuche durch Wildvögel zu verhindern. Die Maßnahmen treten am 18. November 2025 in Kraft.

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