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Der Landkreis Gießen macht neue Regeln.
Diese helfen, die Geflügelpest zu stoppen.
Geflügelpest ist eine Virus-Krankheit bei Vögeln.  
Ab dem 30. Oktober müssen alle Geflügelhalter
besondere Schutzregeln einhalten.  
Diese Regeln heißen Biosicherheitsmaßnahmen.
Sie sollen verhindern, dass Wildvögel das Virus bringen.  
Tote Kraniche und ein Storch hatten das Virus.
Das bestätigen Experten vom Friedrich-Löffler-Institut.
Sie fanden die Tiere bei Hungen-Utphe.  
Das Virus heißt H5N1.
H5N1 erklärt:
H5N1 ist ein Virus für Vögel.
Es kann viele Tiere krank machen.   
Herr Christian Zuckermann sagt:
„Wir müssen das Virus in den Ställen verhindern.“  
Diese Schutzregeln sind jetzt Pflicht:
Der Landkreis rät, sich auf die Aufstallung vorzubereiten.
Die Aufstallung macht man bald verpflichtend.
Aufstallung bedeutet:
Geflügel lebt nur noch im Stall oder in geschützten Plätzen.
So schützt man die Tiere vor Wildvögeln.  
Das gilt für alle Geflügelhalter:
Sie müssen ihre Tiere melden bei:
Mehr Informationen finden Sie hier:
Infos zur Geflügelpest
Online-Meldung  
Bitte berühren Sie tote Wildvögel nicht!
Melden Sie diese sofort beim Veterinäramt.  
Besonders wichtig sind solche Vögel:
Singvögel und Tauben melden Sie nur,
wenn viele von ihnen tot am selben Ort sind.  
Halten Sie Menschen und Haustiere fern von toten Vögeln.
Die Geflügelpest ist für Menschen nicht gefährlich.
Aber das Virus kann durch Berührung weitergetragen werden.  
In Naturschutzgebieten müssen Hunde an der Leine bleiben.
Für Fragen und Meldungen erreichen Sie das Amt:
Herr Christian Zuckermann ist Ihr Ansprechpartner.
Er kennt sich gut mit der Geflügelpest aus.  
Die kompletten Regeln und Neuigkeiten finden Sie
auf der Webseite des Landkreises Gießen.  
Bleiben Sie informiert und schützen Sie Ihr Geflügel!
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion LK Gießen
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Veröffentlicht am: Di, 28. Okt um 11:03 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.