Geflügelpest im Landkreis Gießen: Alarmstufe Rot

Ab 30. Oktober gelten strenge Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter wegen H5N1-Funden bei Wildvögeln

Geflügelpest im Landkreis Gießen: Neue Schutzmaßnahmen ab 30. Oktober

Im Landkreis Gießen wurden mit H5N1 infizierte tote Kraniche und ein Storch gefunden, was erhöhte Vorsichtsmaßnahmen erforderlich macht. Ab dem 30. Oktober müssen alle Geflügelhalter Biosicherheitsmaßnahmen wie getrennte Kleidung, strikte Hygieneregeln und Schutz vor Wildvögeln umsetzen. Eine baldige Aufstallungspflicht für Geflügel wird erwartet, um direkte Kontakte zu vermeiden. Bürger werden gebeten, tote Wildvögel nicht zu berühren und dem Veterinäramt zu melden.

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