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Ab Freitag, 31. Oktober, gibt es neue Regeln für Geflügel.
Diese Regeln gelten im Landkreis Gießen.
Der Grund: Die Geflügelpest breitet sich aus.
Geflügelpest ist eine Vogel-Krankheit.
Es wurden kranke Wildvögel in der Region gefunden.
Das Veterinäramt hat neue Regeln gemacht.
Geflügel darf nur noch so gehalten werden:
Das Ziel ist, das Virus H5N1 zu stoppen.
Das Virus ist sehr ansteckend.
Die Regeln gelten für:
Geflügel-Märkte, Ausstellungen und Vogelbörsen sind verboten.
Das Friedrich-Löffler-Institut fand das Virus bei Kranichen.
Auch ein Storch war krank.
Diese Fälle gibt es auch in anderen Teilen von Deutschland.
Alle Geflügelhalter im Landkreis müssen besondere Regeln einhalten.
Das gilt auch für kleine und Hobby-Haltungen.
Biosicherheitsmaßnahmen schützen vor Krankheiten.
Diese Maßnahmen sind:
Für Menschen besteht keine Gefahr.
Trotzdem sollten Sie tote Wildvögel nicht anfassen.
Halten Sie Hunde fern.
Hunde können das Virus übertragen.
Wenn Sie einen toten Wildvogel sehen, melden Sie das.
Melden Sie ihn beim Veterinäramt.
Wichtig:
Mehr Infos zur Geflügelpest finden Sie hier:
Weitere Informationen zur aktuellen Geflügelpest
Veterinäramt Landkreis Gießen hilft Ihnen bei Fragen und Meldungen.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion LK Gießen
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Veröffentlicht am: Mi, 29. Okt um 14:12 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.