Geflügelpest: Aufstallungspflicht im Landkreis Gießen

Ab 31. Oktober müssen Geflügelhalter ihre Tiere schützen – Märkte und Veranstaltungen sind verboten

Ab dem 31. Oktober gilt im Landkreis Gießen eine Aufstallungspflicht für Geflügel, um die Ausbreitung der Geflügelpest H5N1 einzudämmen. Geflügel muss in geschützten Stallungen gehalten werden, Kontakt mit Wildvögeln ist strikt zu vermeiden. Zudem sind Geflügelmärkte und vergleichbare Veranstaltungen bis auf Weiteres verboten.

Schutzmaßnahmen und Empfehlungen

Das Veterinäramt fordert umfassende Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhalter, inklusive Hobby- und Kleinsthaltungen. Tote Wildvögel sollten nicht berührt und dem Veterinäramt gemeldet werden, um das Risiko für Mensch und Tier gering zu halten.

Mehr Informationen zur Geflügelpest
Kontakt: Veterinäramt Landkreis Gießen – Fundmeldung toter Wildvögel und Auskünfte zu Biosicherheitsmaßnahmen
Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
Empfehlungen
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