Frühere Fördergelder für sozialen Wohnungsbau

Landkreis Gießen plant gestaffelte Zahlungen zur Entlastung von Bauträgern

Im Landkreis Gießen wird die Förderung für den sozialen Wohnungsbau flexibler und früher ausgezahlt, um Finanzierungslücken bei Bauträgern zu schließen. Die neue Richtlinie sieht gestaffelte Zahlungen von der Kellerdeckelfertigstellung bis zur vollständigen Bauvollendung vor. Baugenossenschaften hatten zuvor auf hohe Vorfinanzierungskosten hingewiesen, die nun reduziert werden sollen. Die endgültige Entscheidung trifft der Kreistag.

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