Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Die Hessische Bauordnung hat neue Regeln.
Diese Regeln gelten jetzt im Landkreis Gießen.
Die Änderungen helfen gegen Wohnungsmangel.
Außerdem sollen sie die Bauwirtschaft entlasten.
Manchmal brauchen Bauherren keine Baugenehmigung mehr.
Das spart Zeit und Papierkram.
Sie dürfen jetzt leichter Dachgeschosse ausbauen.
Auch Schuppen können Sie ohne Genehmigung abreißen.
In Orten ohne Bebauungsplan gelten neue Regeln.
Das heißt:
Freistellungsverfahren bedeutet:
Sie brauchen keine formelle Erlaubnis vom Amt.
Aber öffentliche Regeln müssen Sie beachten.
Naturschutz bleibt wichtig.
Sie müssen selbst prüfen, ob Tiere oder Pflanzen geschützt sind.
Folgendes gilt für Bauvorhaben:
Der Naturschutzdezernent Christian Zuckermann sagt:
„Wer baut, trägt Verantwortung – für das Projekt und die Natur.
Artenschutz schützt Tiere und Pflanzen vor dem Verschwinden.“
Artenschutz heißt:
Maßnahmen zum Schutz von seltenen Tieren und Pflanzen.
Die Untere Naturschutzbehörde hilft Ihnen.
Sie bekommen eine Checkliste für Ihr Bauprojekt.
Wichtig:
Prüfen Sie früh, ob ein Gutachten notwendig ist.
Zum Beispiel bei Fledermäusen oder Vogelnestern.
Das hilft, Probleme und Verzögerungen zu vermeiden.
Sie können sich informieren über:
Weitere Informationen finden Sie hier:
Die neuen Regeln erleichtern das Bauen.
Sie bringen weniger Bürokratie.
Aber der Schutz der Natur bleibt wichtig.
So bauen Sie verantwortungsvoll und sicher.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion LK Gießen
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Fr, 28. Nov um 12:12 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.