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Das Veterinäramt vom Lahn-Dill-Kreis hat neue Regeln gemacht.
Die Regeln sind wegen der Vogelgrippe geändert.
Die Vogelgrippe heißt auch "Aviäre Influenza".
Das ist eine Krankheit, die Vögel ansteckt.
Die alte Regel sagt:
Alle Geflügel müssen immer im Stall bleiben.
Ab jetzt gilt eine neue Regel:
Nur in bestimmten Gebieten muss das Geflügel im Stall sein.
Das gilt so:
Gefährliche Gebiete sind zum Beispiel:
In diesen Gebieten bleiben die Tiere im Stall.
Das ist wichtig, weil dort viele Wildvögel leben.
Wildvögel können die Krankheit bringen.
Auch wenn die Stallpflicht gelockert ist, gibt es wichtige Regeln:
Geflügelhalter müssen:
Diese Regeln helfen, das Virus nicht zu verbreiten.
Geflügelausstellungen, also Treffen mit vielen Tieren, sind verboten.
So wird vermieden, dass sich die Krankheit ausbreitet.
Dr. Giuseppe Bosco ist der Chef vom Amt.
Er sagt:
„Wir haben die Regeln geändert, weil sich die Lage verbessert hat.
Der Zug der Kraniche ist vorbei.
Aber wir bleiben vorsichtig.“
Alle Menschen sollen tote Wildvögel melden.
Zum Beispiel:
Bitte berühren Sie die toten Vögel nicht.
So melden Sie:
Sie können auch das Veterinäramt anrufen:
Telefon: 06441 407-7611
E-Mail: Tiergesundheit@lahn-dill-kreis.de
Beim Aartalsee, den Lahnauen und dem Dutenhofener See gilt die Stallpflicht noch.
Hier ist das Virus besonders gefährlich.
Deshalb müssen die Tiere im Stall bleiben.
Die Regeln betreffen private und gewerbliche Halter.
Kleine Betriebe mit weniger Tieren haben jetzt mehr Freiheit.
Das gilt aber nur, wenn sie nicht in Risikogebieten sind.
Das Veterinäramt beobachtet die Lage genau.
Bitte halten Sie sich an die Regeln.
Melden Sie Verdachtsfälle schnell.
So schützen wir alle Geflügelbestände vor der Vogelgrippe.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion Lahn-Dill-Kreis
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Veröffentlicht am: Heute um 08:15 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.