Übersetzung in Einfache Sprache

Lockerung der Stallpflicht im Lahn-Dill-Kreis

Das Veterinäramt vom Lahn-Dill-Kreis hat neue Regeln gemacht.
Die Regeln sind wegen der Vogelgrippe geändert.

Die Vogelgrippe heißt auch "Aviäre Influenza".
Das ist eine Krankheit, die Vögel ansteckt.

Was heißt das für Geflügelhalter?

Die alte Regel sagt:
Alle Geflügel müssen immer im Stall bleiben.

Ab jetzt gilt eine neue Regel:
Nur in bestimmten Gebieten muss das Geflügel im Stall sein.

Das gilt so:

  • Betriebe mit weniger als 1.000 Tieren können ihre Tiere draußen halten.
  • Das gilt aber nur, wenn sie nicht in gefährlichen Gebieten sind.

Gefährliche Gebiete sind zum Beispiel:

  • Die Lahnauen
  • Der Aartalsee
  • Der Dutenhofener See

In diesen Gebieten bleiben die Tiere im Stall.
Das ist wichtig, weil dort viele Wildvögel leben.
Wildvögel können die Krankheit bringen.

Wichtige Schutzregeln bleiben

Auch wenn die Stallpflicht gelockert ist, gibt es wichtige Regeln:

Geflügelhalter müssen:

  • Nur mit Schutzkleidung in den Stall gehen.
  • Saubere Stallschuhe tragen.
  • Nur autorisierte Personen dürfen rein.
  • Futter und Material so lagern, dass Wildvögel nicht dran kommen.

Diese Regeln helfen, das Virus nicht zu verbreiten.

Keine Geflügelausstellungen erlaubt

Geflügelausstellungen, also Treffen mit vielen Tieren, sind verboten.
So wird vermieden, dass sich die Krankheit ausbreitet.

Was sagt das Veterinäramt?

Dr. Giuseppe Bosco ist der Chef vom Amt.
Er sagt:
„Wir haben die Regeln geändert, weil sich die Lage verbessert hat.
Der Zug der Kraniche ist vorbei.
Aber wir bleiben vorsichtig.“

Achtung: Tote Wildvögel melden

Alle Menschen sollen tote Wildvögel melden.
Zum Beispiel:

  • Kraniche
  • Störche
  • Schwäne
  • Enten
  • Gänse
  • Greifvögel

Bitte berühren Sie die toten Vögel nicht.

So melden Sie:

Sie können auch das Veterinäramt anrufen:
Telefon: 06441 407-7611
E-Mail: Tiergesundheit@lahn-dill-kreis.de

Wo gilt die Stallpflicht weiter?

Beim Aartalsee, den Lahnauen und dem Dutenhofener See gilt die Stallpflicht noch.
Hier ist das Virus besonders gefährlich.
Deshalb müssen die Tiere im Stall bleiben.

Für wen sind die neuen Regeln wichtig?

Die Regeln betreffen private und gewerbliche Halter.
Kleine Betriebe mit weniger Tieren haben jetzt mehr Freiheit.
Das gilt aber nur, wenn sie nicht in Risikogebieten sind.

Wichtig für alle

Das Veterinäramt beobachtet die Lage genau.
Bitte halten Sie sich an die Regeln.
Melden Sie Verdachtsfälle schnell.

So schützen wir alle Geflügelbestände vor der Vogelgrippe.


Ende des Artikels.

Autor: Redaktion Lahn-Dill-Kreis

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Veröffentlicht am: Heute um 08:15 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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Geflügelhaltung in Risikogebieten muss weiterhin streng überwacht werden