Im Umkreis des Aartalsees müssen auch kleinere Betriebe weiterhin die Aufstallungspflicht umsetzen.
Foto: © Lahn-Dill-Kreis

Stallpflicht im Lahn-Dill-Kreis gelockert

Geflügelhalter müssen weiterhin Biosicherheitsregeln beachten – Aufstallung in Risikogebieten bleibt Pflicht

Lockerung der Stallpflicht im Lahn-Dill-Kreis bei Vogelgrippe

Das Veterinäramt des Lahn-Dill-Kreises hat die allgemeine Stallpflicht für Geflügel angesichts des Rückgangs großer Wildvogelzüge gelockert und durch risikoorientierte Maßnahmen ersetzt. Betriebe mit weniger als 1.000 Tieren außerhalb definierter Risikogebiete sind von der Stallpflicht befreit, während in sensiblen Naturschutzgebieten wie den Lahnauen und dem Aartalsee weiterhin Aufstallungspflicht gilt.

Wichtige Biosicherheitsregeln bleiben bestehen

Um das Einschleppen der Aviären Influenza zu verhindern, müssen Geflügelhalter weiterhin strenge Schutzmaßnahmen einhalten, darunter Schutzkleidungspflicht, gereinigte Stallschuhe, beschränkter Zutritt und Schutz vor Wildvogelkontakt bei Lagerung von Futter und Einstreu.

Veranstaltungsverbot und öffentliche Mitwirkung

Geflügelausstellungen bleiben untersagt, um die Verbreitung zu verhindern. Die Bevölkerung wird gebeten, tote Wildvögel umgehend zu melden und nicht zu berühren, um eine Ausbreitung des Virus zu vermeiden.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
Stallpflicht im Lahn-Dill-Kreis gelockert | Symbolbild
Stallpflicht im Lahn-Dill-Kreis gelockert | Symbolbild
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