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Im Lahn-Dill-Kreis gibt es viele Fälle von Geflügelpest.
Geflügelpest ist eine Krankheit bei Vögeln.
Sie kann viele Tiere krank machen.
Deshalb hat der Kreis neue Regeln gemacht.
Diese Regeln gelten seit dem 1. November 2025.
Die Regeln betreffen:
Alle Menschen mit Geflügel müssen ihre Tiere schützen.
Die Tiere müssen in Ställen bleiben.
Oder unter einem festen Dach.
So können keine wilden Vögel die Tiere anstecken.
Außerdem sind Veranstaltungen mit Geflügel verboten.
Zum Beispiel:
Menschen im Reisegewerbe müssen Geflügel testen lassen.
Enten und Gänse brauchen einen Virus-Test mit gutem Ergebnis.
Geflügelpest heißt auch Aviäre Influenza.
Das ist eine Virus-Krankheit, die viele Vögel krank macht.
Sie sollen tote Wildvögel melden.
Vor allem diese Vögel:
Bitte fassen Sie tote Vögel nicht an.
Melden Sie den Fund sofort.
So kann keiner das Virus weitertragen.
Sie können die Meldung online machen:
Wildvögel melden
Oder Sie rufen beim Veterinäramt an:
Telefon: 06441 407-7611
E-Mail: Tiergesundheit@lahn-dill-kreis.de
Alle Halter müssen ihr Geflügel beim Amt anmelden.
Das gilt für:
So hat das Amt einen besseren Überblick.
Mehr Infos gibt es hier:
Infos zur Anmeldung
Wenn Sie Fragen haben, fragen Sie Nicole Zey.
Sie arbeitet für die Presse.
Telefon: 06441 407-3002
E-Mail: presse@lahn-dill-kreis.de
Der Lahn-Dill-Kreis erklärt den Schutz Ihrer Daten.
Mehr Infos finden Sie hier:
Datenschutz
Die Maßnahmen sollen verhindern, dass sich die Geflügelpest weiterverbreitet.
Der Kreis bittet alle Menschen um Hilfe.
Aktuelle Infos gibt es immer auf der Webseite des Kreises.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion Lahn-Dill-Kreis
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Veröffentlicht am: Fr, 31. Okt um 12:23 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.