Geflügelpest im Lahn-Dill-Kreis: Neue Schutzregeln ab November

Geflügelhalter müssen Tiere vor Wildvögeln schützen, Märkte verboten, tote Wildvögel melden

Geflügelpest im Lahn-Dill-Kreis: Schutzmaßnahmen verschärft

Im Lahn-Dill-Kreis gelten ab dem 1. November 2025 verschärfte Regelungen zur Eindämmung der Geflügelpest. Alle Geflügelhalter müssen ihre Tiere unter Schutz vor Wildvögeln halten, Ausstellungen und Märkte mit Geflügel sind verboten. Tote Wildvögel sind unverzüglich zu melden, und alle Haltung müssen beim Veterinäramt registriert werden. Weitere Informationen und Meldemöglichkeiten bietet die Kreisverwaltung unter ihren Onlineportalen und Kontaktstellen.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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