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Geflügelpest im Lahn-Dill-Kreis festgestellt

Im Lahn-Dill-Kreis wurde die Geflügelpest nachgewiesen.
Ein toter Kranich wurde am 23. Oktober 2025 gefunden.
Der Fundort liegt zwischen Burgsolms und Albshausen.

Das Hessische Landeslabor in Gießen bestätigte den Fall.
Die endgültige Bestätigung erwartet man noch vom Friedrich-Löffler-Institut.
Die Behörden handeln schnell, um die Krankheit zu stoppen.


Was ist Geflügelpest?

Geflügelpest heißt auch Vogelgrippe.
Das ist eine Krankheit bei Vögeln.
Das Virus H5N1 ist sehr ansteckend für Vögel.
Es kann schnell viele Vögel krank machen.


Strenge Regeln für Geflügelhalter

Das Veterinäramt hat neue Regeln erlassen.
Diese Regeln gelten sofort für alle Tiere im Kreis.
Ziel ist, alle Geflügel vor der Krankheit zu schützen.

Diese Regeln müssen Sie jetzt beachten:

  • Stall und andere Räume nur mit spezieller Schutzkleidung betreten.
  • Tragen Sie keine Straßenkleidung im Stall.
  • Verwenden Sie saubere Stallschuhe im Inneren.
  • Nur bestimmte Personen dürfen in die Ställe.
  • Futter und Material so aufbewahren, dass Wildvögel keinen Zugang haben.

Der Erste Kreisbeigeordnete Frank Inderthal sagt:
„Die Gesundheit unserer Tiere und Betriebe ist sehr wichtig.“


Der Schutz Ihrer Tiere

Halten Sie sich an die Regeln.
Die Geflügelpest ist für Hunde und Katzen nicht gefährlich.
Aber vermeiden Sie Kontakt mit toten oder kranken Tieren.
In Naturschutzgebieten müssen Hunde an der Leine bleiben.


Aufstallung kann Pflicht werden

Das Veterinäramt kann die Aufstallung anordnen.
Aufstallung heißt: Geflügel bleibt im geschützten Stall.
Das soll Wildvögel und Haustiere trennen.

Auch kleine und Hobbyhaltungen müssen sich vorbereiten.
Dr. Bosco rät dazu, schon jetzt vorsichtig zu sein.


Melden Sie tote Wildvögel

Bitte melden Sie sofort tote Wildvögel im Kreis.
Besonders wichtig sind Kraniche, Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel.
Fassen Sie die Tiere nicht an!
So schützen Sie sich und andere vor dem Virus.

Wichtig ist eine schnelle Meldung, wenn mehr tote Tiere an einem Ort liegen.
Die Behörden können dann schnell handeln.


Anmeldung von Geflügel ist Pflicht

Alle Geflügelhalter müssen ihre Tiere melden.
Das gilt für Firmen und private Halter.
Auch kleine Halter müssen sich melden.

Mehr Infos und Regeln finden Sie hier:
Informationen für Geflügelhalter:innen


Was können Sie tun?

Der Lahn-Dill-Kreis bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Hilfe.
Gemeinsam können wir die Geflügelpest stoppen.
Schützen Sie Ihre Tiere und melden Sie Verdachtsfälle.

Die Behörden arbeiten eng zusammen und beobachten die Lage.
Bitte halten Sie sich über Neuigkeiten auf dem Laufenden.


Ende des Artikels.

Autor: Redaktion Lahn-Dill-Kreis

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Veröffentlicht am: Heute um 13:35 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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