Geflügelpest im Lahn-Dill-Kreis bestätigt

Strenge Schutzmaßnahmen und Meldepflichten für Geflügelhalter nach Nachweis bei verendetem Kranich

Geflügelpest-Fall im Lahn-Dill-Kreis bestätigt

Im Lahn-Dill-Kreis wurde bei einem verendeten Kranich ein Fall der Geflügelpest (H5N1) festgestellt, bestätigt durch das Hessische Landeslabor Gießen. Um die Ausbreitung zu verhindern, hat das Veterinäramt strenge Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhaltungen angeordnet.

Wichtige Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter

  • Betreten von Ställen nur mit spezieller Schutzkleidung und gereinigten Schuhen
  • Zutritt ausschließlich für autorisierte Personen
  • Futter und Einstreu gegen Wildvögel gesichert lagern

Meldung toter Wildvögel und Aufstallungspflicht

Bürger werden gebeten, tote Wildvögel wie Kraniche oder Schwäne umgehend und kontaktlos zu melden. Das Veterinäramt kann kurzfristig eine Aufstallungspflicht anordnen, auch für Kleinst- und Hobbyhaltungen, um den Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden.

Pflicht zur Anmeldung von Geflügelhaltungen

Alle Geflügelhaltungen im Kreis müssen weiterhin beim Veterinäramt registriert werden; Informationen dazu stehen online bereit. Die Behörden betonen die Bedeutung von Zusammenarbeit, um die Geflügelbestände zu schützen.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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