Geflügelpest im Lahn-Dill-Kreis bestätigt
Strenge Schutzmaßnahmen und Meldepflichten für Geflügelhalter nach Nachweis bei verendetem KranichGeflügelpest-Fall im Lahn-Dill-Kreis bestätigt
Im Lahn-Dill-Kreis wurde bei einem verendeten Kranich ein Fall der Geflügelpest (H5N1) festgestellt, bestätigt durch das Hessische Landeslabor Gießen. Um die Ausbreitung zu verhindern, hat das Veterinäramt strenge Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhaltungen angeordnet.
Wichtige Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter
- Betreten von Ställen nur mit spezieller Schutzkleidung und gereinigten Schuhen
- Zutritt ausschließlich für autorisierte Personen
- Futter und Einstreu gegen Wildvögel gesichert lagern
Meldung toter Wildvögel und Aufstallungspflicht
Bürger werden gebeten, tote Wildvögel wie Kraniche oder Schwäne umgehend und kontaktlos zu melden. Das Veterinäramt kann kurzfristig eine Aufstallungspflicht anordnen, auch für Kleinst- und Hobbyhaltungen, um den Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden.
Pflicht zur Anmeldung von Geflügelhaltungen
Alle Geflügelhaltungen im Kreis müssen weiterhin beim Veterinäramt registriert werden; Informationen dazu stehen online bereit. Die Behörden betonen die Bedeutung von Zusammenarbeit, um die Geflügelbestände zu schützen.