Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Der Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Wetzlar haben Neuigkeiten.
Aufenthaltstitel für geflüchtete Menschen aus der Ukraine verlängern sich automatisch.
Das gilt für Dokumente, die bis zum 1. Februar 2026 gültig sind.
Die Verlängerung endet am 4. März 2027.
Alle Rechte bleiben trotzdem gültig.
Zum Beispiel:
Auch wenn auf dem Aufenthaltstitel ein älteres Datum steht.
Alte Ablaufdaten verlieren ihre Gültigkeit.
Das betrifft Dokumente von 2024 oder bis 4. März 2025.
Trotzdem dürfen Sie alle Rechte nutzen.
Arbeitgeber und Vermieter sollen das beachten.
So gibt es keine Missverständnisse.
Auch nach Ablauf des alten Aufenthalts dürfen Sie arbeiten.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) informiert darüber.
Es gibt Infos auch auf Ukrainisch.
Sie finden die Infos auf einer Online-Plattform.
Zusätzlich gibt es Infobriefe in mehreren Sprachen.
Diese liegen aus bei:
Mehr Infos: Lahn-Dill-Kreis Website
Auch Wohngeld- und Sozialbehörden wissen Bescheid.
Das gilt auch für Kranken- und Familienkassen.
So können diese Stellen Ihnen gut helfen.
Weitere Infos sind auf der Seite für Flüchtlinge aus der Ukraine.
Manche Geflüchtete haben keinen ukrainischen Pass.
Sie besitzen aber einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz.
(Das Gesetz regelt das Leben von Ausländern in Deutschland.)
Diese Verlängerung gilt nur unter bestimmten Bedingungen.
Zum Beispiel:
Wer ab 4. März 2025 nicht mehr gilt, wurde informiert.
Beratungen und Infos gibt es auch online.
Weitere Infos: Germany4Ukraine
Die Infos gibt es von Behörden und im Internet.
Sie sind in mehreren Sprachen verfügbar.
So werden viele Menschen erreicht und informiert.
Der Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Wetzlar arbeiten transparent.
Sie geben Sicherheit bei Aufenthaltstiteln.
Das hilft Geflüchteten, Behörden und Arbeitgebern.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion Lahn-Dill-Kreis
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Do, 20. Nov um 15:02 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.