Aufenthaltstitel für ukrainische Geflüchtete verlängert

Automatische Verlängerung bis März 2027 inklusive Arbeitserlaubnis – Infos vom Lahn-Dill-Kreis und Wetzlar

Der Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Wetzlar informieren, dass Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine, die am 1. Februar 2026 gültig sind, automatisch bis zum 4. März 2027 verlängert werden. Diese Verlängerung beinhaltet auch Rechte wie Arbeitserlaubnis und Wohnsitznahme, unabhängig von älteren Ablaufdaten auf den Dokumenten. Arbeitgeber, Vermieter und Behörden wurden hierzu informiert, damit es zu keinen Missverständnissen kommt. Weitere Informationen und mehrsprachige Materialien sind auf den offiziellen Seiten des Lahn-Dill-Kreises und der Plattform Germany4Ukraine verfügbar.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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