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Entfernung von Grabschmuck auf Urnen-Wiesengräbern

Der Magistrat von Haiger bittet Sie, den Grabschmuck von Urnen-Wiesengräbern zu entfernen.
Das ist wichtig für die Mäharbeiten.
Die Mäharbeiten werden regelmäßig gemacht.

Regelungen für Urnen-Wiesengräber

Es gibt Regeln für Grabschmuck.
In der Friedhofsordnung steht, was erlaubt ist.
Hier die wichtigsten Punkte:

  • Blumenschmuck, Vasen oder Andenken sind nicht erlaubt.
  • Die Steinplatten sind so verlegt, dass ein Rasenmäher sie gut bearbeiten kann.
  • Grabschmuck muss vor den Mäharbeiten entfernt werden.
  • Ansonsten wird er von der Stadt entfernt und Sie müssen die Kosten bezahlen.
  • Bei Wiesensargflächen muss Platz von etwa zehn Zentimetern um die Grabplatte bleiben.
  • Blumenschmuck in Schalen oder Vasen darf nur auf dem Grabmal stehen.

Wichtige Fristen

Bitte beachten Sie die Frist:
Grabschmuck, der bis zum 6. April bleibt, wird von städtischen Mitarbeitern entsorgt.

Weitere Informationen

Weitere Regeln finden Sie auf der Internetseite von Haiger.
Dort gibt es die Friedhofsordnung.
Hier ist der Link: Friedhofsordnung.


Ende des Artikels.

Autor: Redaktion Haiger

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Veröffentlicht am: Mo, 24. Mär um 17:16 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.