Der Magistrat von Haiger weist darauf hin, dass Grabschmuck auf Wiesen-UrnengrĂ€bern entfernt werden muss, um MĂ€harbeiten nicht zu behindern. Blumen und Dekoration sind nicht erlaubt und mĂŒssen bis zum 6. April entfernt werden.
Foto: © Friedhof Langenaubach/Bauamt Stadt Haiger

Wichtiger Aufruf: Grabschmuck auf Urnen-WiesengrÀbern entfernen!

Der Haigerer Magistrat erinnert an die Friedhofsordnung – Frist bis zum 6. April!

Wichtige Hinweise zur Pflege von Urnen-WiesengrÀbern in Haiger

Der Magistrat der Stadt Haiger hat eine wichtige Mitteilung an die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger herausgegeben, die die Pflege und den Schmuck von so genannten Urnen-WiesengrĂ€bern betrifft. Diese GrĂ€ber erfreuen sich großer Beliebtheit, doch braucht es klare Regeln, damit alle Beteiligten die Arbeiten effizient und ohne Hindernisse durchfĂŒhren können.

Grabschmuck entfernen

Der Magistrat bittet alle Angehörigen, den Grabschmuck von den Urnen-WiesengrĂ€bern zu entfernen. Der Grund dafĂŒr ist simpel: Der Grabschmuck kann den turnusgemĂ€ĂŸen MĂ€harbeiten im Friedhofsbereich im Wege stehen. TatsĂ€chlich sehen die Vorschriften der Friedhofsordnung (§ 36, Nr. 8) vor, dass auf Wiesen-UrnengrabstĂ€tten kein Blumenschmuck, Vasen oder Andenken abgelegt werden dĂŒrfen. Diese Regelung ist notwendig, um ein gleichmĂ€ĂŸiges und sicheres MĂ€hen der GrĂ€ber zu gewĂ€hrleisten.

Grabanlagen und MĂ€harbeiten

Die Steinplatten der Urnen-WiesengrĂ€ber sind gleichmĂ€ĂŸig verlegt, sodass von der Stadt beauftragte Firmen die FlĂ€chen problemlos mit einem RasenmĂ€her bearbeiten können. Sollte Grabschmuck dennoch auf den WiesengrĂ€bern liegen, muss dieser entfernt und spĂ€ter wieder angebracht werden – ein Prozess, der die Stadtverwaltung zusĂ€tzliche Kosten verursacht, die an die Grabnutzenden weitergegeben werden. Zudem sind Ă€hnliche Regelungen auch fĂŒr WiesensargflĂ€chen vorgesehen; hier muss rund um die Grabplatten eine MĂ€hkante von etwa zehn Zentimetern berĂŒcksichtigt werden.

Handhabung von Blumenschmuck

Blumenschmuck darf in Pflanzschalen und Vasen nur innerhalb der festgelegten GesamtabdeckungsflĂ€che des Grabmals, also auf der Grabplatte, platziert werden. Das Ablegen von GegenstĂ€nden auf den WiesenflĂ€chen ist vehement untersagt (Friedhofsordnung § 36, Nr. 7). Sollte Grabschmuck nicht rechtzeitig entfernt werden, sind stĂ€dtische Mitarbeiter dazu angehalten, diesen zu entsorgen. Dies ist eine Maßnahme, die nicht nur Ordnung und Sauberkeit auf den Friedhöfen fördern soll, sondern auch der praktischen DurchfĂŒhrung der MĂ€harbeiten dient.

Fristen und weitere Informationen

Um die genannten Regelungen einzuhalten, bitten die Verantwortlichen darum, den Grabschmuck bis zum 6. April zu entfernen. Grabschmuck, der bis zu diesem Stichtag nicht beiseite gerĂ€umt wurde, wird von stĂ€dtischen Mitarbeitern entsorgt. FĂŒr weitere Informationen ĂŒber die Friedhofsordnung und alle damit verbundenen Regelungen können BĂŒrger die offizielle Website der Stadt Haiger besuchen, unter www.haiger.de.

Der Magistrat weist damit freundlich, aber nachdrĂŒcklich auf die Wichtigkeit dieser Regelungen hin, um den Friedhof in einem ansprechenden Zustand zu halten. Schließlich sollen die ruhigen Nischen der Erinnerung fĂŒr alle Angehörigen und Besucher ein Ort des Friedens und der Pflege sein.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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