
Wichtiger Aufruf: Grabschmuck auf Urnen-Wiesengräbern entfernen!
Der Haigerer Magistrat erinnert an die Friedhofsordnung – Frist bis zum 6. April!Wichtige Hinweise zur Pflege von Urnen-Wiesengräbern in Haiger
Der Magistrat der Stadt Haiger hat eine wichtige Mitteilung an die Bürgerinnen und Bürger herausgegeben, die die Pflege und den Schmuck von so genannten Urnen-Wiesengräbern betrifft. Diese Gräber erfreuen sich großer Beliebtheit, doch braucht es klare Regeln, damit alle Beteiligten die Arbeiten effizient und ohne Hindernisse durchführen können.
Grabschmuck entfernen
Der Magistrat bittet alle Angehörigen, den Grabschmuck von den Urnen-Wiesengräbern zu entfernen. Der Grund dafür ist simpel: Der Grabschmuck kann den turnusgemäßen Mäharbeiten im Friedhofsbereich im Wege stehen. Tatsächlich sehen die Vorschriften der Friedhofsordnung (§ 36, Nr. 8) vor, dass auf Wiesen-Urnengrabstätten kein Blumenschmuck, Vasen oder Andenken abgelegt werden dürfen. Diese Regelung ist notwendig, um ein gleichmäßiges und sicheres Mähen der Gräber zu gewährleisten.
Grabanlagen und Mäharbeiten
Die Steinplatten der Urnen-Wiesengräber sind gleichmäßig verlegt, sodass von der Stadt beauftragte Firmen die Flächen problemlos mit einem Rasenmäher bearbeiten können. Sollte Grabschmuck dennoch auf den Wiesengräbern liegen, muss dieser entfernt und später wieder angebracht werden – ein Prozess, der die Stadtverwaltung zusätzliche Kosten verursacht, die an die Grabnutzenden weitergegeben werden. Zudem sind ähnliche Regelungen auch für Wiesensargflächen vorgesehen; hier muss rund um die Grabplatten eine Mähkante von etwa zehn Zentimetern berücksichtigt werden.
Handhabung von Blumenschmuck
Blumenschmuck darf in Pflanzschalen und Vasen nur innerhalb der festgelegten Gesamtabdeckungsfläche des Grabmals, also auf der Grabplatte, platziert werden. Das Ablegen von Gegenständen auf den Wiesenflächen ist vehement untersagt (Friedhofsordnung § 36, Nr. 7). Sollte Grabschmuck nicht rechtzeitig entfernt werden, sind städtische Mitarbeiter dazu angehalten, diesen zu entsorgen. Dies ist eine Maßnahme, die nicht nur Ordnung und Sauberkeit auf den Friedhöfen fördern soll, sondern auch der praktischen Durchführung der Mäharbeiten dient.
Fristen und weitere Informationen
Um die genannten Regelungen einzuhalten, bitten die Verantwortlichen darum, den Grabschmuck bis zum 6. April zu entfernen. Grabschmuck, der bis zu diesem Stichtag nicht beiseite geräumt wurde, wird von städtischen Mitarbeitern entsorgt. Für weitere Informationen über die Friedhofsordnung und alle damit verbundenen Regelungen können Bürger die offizielle Website der Stadt Haiger besuchen, unter www.haiger.de.
Der Magistrat weist damit freundlich, aber nachdrücklich auf die Wichtigkeit dieser Regelungen hin, um den Friedhof in einem ansprechenden Zustand zu halten. Schließlich sollen die ruhigen Nischen der Erinnerung für alle Angehörigen und Besucher ein Ort des Friedens und der Pflege sein.