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Friedberg stoppt Wettbüro-Boom in der Innenstadt

Neue Bebauungsplan-Änderung reguliert Wettannahmestellen und 1-Euro-Läden, um Handel und Stadtbild zu schützen

Die Stadt Friedberg hat die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 88 beschlossen, um den zunehmenden Anteil von Wettbüros und ähnlichen Betrieben in der Innenstadt zu begrenzen. Ziel ist es, einem sogenannten Trading-Down-Prozess entgegenzuwirken, der die Attraktivität und Vielfalt des Einzelhandels beeinträchtigt. Die Regelungen schließen unter anderem neue Wettannahmestellen aus, regulieren Werbung und kontrollieren 1-Euro-Läden, während Bestandsbetriebe Bestandsschutz genießen. Parallel wird die Gestaltungssatzung für die Kaiserstraße überarbeitet, um das Stadtbild zu verbessern und langfristige Planungssicherheit für Gewerbetreibende zu schaffen.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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