Digitale Passbilder ab 2025

Ausdrucke bei Personalausweis- und Passbeantragung gelten seit Mai 2025 als veraltet – nur noch digitale Übermittlung, um Fälschungen zu verhindern, mit einer Gebühr von 6,00 Euro.

Neue Regelung seit Mai 2025

Ausgedruckte Passbilder werden bei der Beantragung von Personalausweisen und Pässen nicht mehr akzeptiert. Stattdessen erfolgt die Übermittlung digital.

Hintergrund und Ablauf

Die Umstellung soll Fälschungen erschweren und den Prozess sicherer machen. Das digitale Passbild wird bei zertifizierten Fotografen verschlüsselt oder direkt beim Bürgeramt aufgenommen, wobei eine Gebühr von 6,00 Euro anfällt.

Biometrische Vorgaben

Digitale Bilder müssen weiterhin biometrischen Standards entsprechen, um die sichere Identifikation zu gewährleisten.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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