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Die Stadt Bochum startet am 7. April.
Sie verkauft neue Grundstücke.
Es gibt zwei Wege, sich zu bewerben.
Der erste Weg ist das Höchstgebotsverfahren.
Hier bietet man Geld.
Derjenige mit dem höchsten Gebot gewinnt.
Der zweite Weg ist neu.
Er heißt Interessenbekundungsverfahren.
Dieses ist für gemeinschaftliche Wohnen.
Was ist gemeinschaftliches Wohnen?
Leute wohnen zusammen.
Sie planen Räume und leben gemeinsam.
Zum Beispiel:
Damit eine Gruppe für das Wohnen in Frage kommt, braucht sie mindestens drei Haushalte.
Das bedeutet: Die Gruppe muss aus mindestens drei Familien oder Personen bestehen.
Sie zeigen, dass Sie interessiert sind.
Das ist kostenlos.
Es ist unverbindlich.
Das macht die Stadt so:
Sie hört sich die Wünsche an.
Wenn genug Gruppen Interesse haben, bietet die Stadt das Grundstück an.
Wenn nicht, bleibt das Grundstück für andere Zwecke offen.
Dieses Verfahren unterstützt neue Wohnideen.
Es soll gemeinsames und soziales Wohnen fördern.
Zum Beispiel das alte Vogelhäuschen im Stadtgarten in Wattenscheid.
Hier läuft das klassische Höchstgebotsverfahren.
Sie bieten Geld.
Der Hochbietende darf das Grundstück nutzen.
Alle Infos gibt es ab dem 7. April.
Sie finden sie auf der Webseite der Stadt Bochum:
www.bochum.de/grundstücke
Sie können sich leicht informieren und bewerben.
Bochum möchte neue und gute Wohnideen.
Gemeinschaftliches Wohnen soll wachsen.
Das hilft Nachbarschaften.
Es macht das Leben schöner.
Die Stadt Bochum freut sich auf neue Wohnprojekte.
Sie möchte mit Ihnen zusammenarbeiten.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie die Pressestelle anrufen.
Telefon: +49 234 910-5073 - 78
E-Mail: pressestelle@bochum.de
Der Start ist am 7. April.
Besuchen Sie die Webseite und reichen Sie die Formulare rechtzeitig ein.
So können neue, schöne Wohnungen in Bochum entstehen.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion Bochum
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Veröffentlicht am: Do, 24. Apr um 01:35 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.