Schutz für Natur und Tiere in Oberursel
Magistrat ruft während Brut- und Setzzeit zu Rücksicht auf Feld und Wald auf – Leinenpflicht für Hunde und Schnittverbot für Hecken geltenMit Beginn der Brut- und Setzzeit (1. März bis 15. Juli) ruft der Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) zu Rücksicht auf Natur und Landwirtschaft auf, insbesondere auf Wirtschaftswegen und in Feldgemarkungen. Wiesen, Felder und Waldbestände sollten in dieser Zeit nicht betreten und Hunde an der Leine geführt werden, um Wildtiere zu schützen. Zudem gilt zwischen 1. März und 30. September ein Schnittverbot für Hecken und Gehölze gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz, mit Ausnahmen für forstliche Pflegen oder Verkehrssicherung. So kann die Kulturlandschaft als Erholungsraum erhalten und die Landwirtschaft unterstützt werden.