Oberursel sagt Diskriminierung den Kampf an

Neue Antidiskriminierungsrichtlinie für Verwaltung und öffentliche Einrichtungen eingeführt

Oberursel führt Antidiskriminierungsrichtlinie ein

Die Stadt Oberursel (Taunus) hat am 4. Juli eine offizielle Antidiskriminierungsrichtlinie beschlossen, die Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität untersagt. Die Regelung gilt für die gesamte Stadtverwaltung, öffentliche Einrichtungen und den Eigenbetrieb und basiert auf dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Antidiskriminierungsstelle als Beratungszentrum

Seit Mitte 2022 bietet die städtische Antidiskriminierungsstelle Beratung für Betroffene und Beschäftigte an, übernimmt Präventionsarbeit, organisiert Fortbildungen und Öffentlichkeitsarbeit. Beschwerden werden vertraulich bearbeitet und bei Fehlverhalten werden angemessene Maßnahmen ergriffen.

Bekenntnis zu Vielfalt und Respekt

Mit dieser Richtlinie stärkt Oberursel sein Engagement für ein respektvolles und gleichberechtigtes Miteinander und setzt damit ein klares Zeichen gegen Diskriminierung im öffentlichen Leben.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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