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Am 16. Dezember 2025 gilt eine neue Stellplatzsatzung.
Eine Stellplatzsatzung sagt, wie viele Parkplätze es braucht.
Die alte Satzung war Ende 2024 zu Ende.
Darum musste die Stadt das Gesetz neu machen.
Die neue Satzung hat der Bauausschuss am 29. Oktober besprochen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 11. Dezember zugestimmt.
Das Ziel ist:
Es gab neue Gesetze, die dabei wichtig sind:
Diese Gesetze sind neu.
Die Stadt passt deshalb die Stellplatzsatzung an.
Es gibt wichtige Änderungen bei den Parkplätzen für Autos und Fahrräder.
Die Anzahl der Fahrradplätze richtet sich weiterhin nach einer Tabelle.
Man kann die Zahl um bis zu 50 % verringern, je nach Lage.
Maßnahmen aus dem Mobilitätsmanagement können die Zahl weiter senken.
Mobilitätsmanagement heißt: Man plant die Nutzung von Verkehr und Parkplätzen.
Wichtige neue Punkte:
Mehr Kategorien für Wohngebäude:
Es gibt jetzt vier Kategorien, nicht mehr drei.
Die Kategorien hängen von der Wohnungsgröße ab.
So berechnet man den Parkplatzbedarf genauer.
Mindestbreite für Auto-Parkplätze:
Parkplätze für Autos müssen jetzt mindestens 2,65 Meter breit sein.
Das ist wichtig, weil Autos heute größer sind.
Seit Jahresbeginn gibt es viele neue Infos für Bauende.
Dazu gehören:
Diese Angebote helfen Ihnen, die neuen Regeln zu verstehen und umzusetzen.
Auf der Internetseite der Stadt finden Sie alle Infos.
Dort gibt es auch die neuen Regelungen und Materialien zum Download.
Die neue Stellplatzsatzung zeigt:
Wenn Sie Fragen haben, nutzen Sie bitte die Beratung der Stadt.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion Oberursel (Taunus)
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Veröffentlicht am: Di, 10. Feb um 16:16 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.