Neue Stellplatzsatzung ab 2025
Wichtige Änderungen bei Stellplatzgrößen und Berechnung für Wohngebäude treten am 16. Dezember in KraftNeue Stellplatzsatzung tritt am 16. Dezember 2025 in Kraft
Die überarbeitete Stellplatzsatzung wurde nach Beratung und Beschlussfassung aktualisiert, um gesetzliche Vorgaben und technische Neuerungen zu berücksichtigen. Wesentliche Änderungen betreffen die differenzierte Berechnung von Stellplätzen für Fahrzeuge und Fahrräder sowie erweiterte Kategorien für Wohngebäude.
Wesentliche Anpassungen im Ăśberblick
- Erweiterter Stellplatzschlüssel für Wohngebäude mit präziserer Zuordnung nach Wohnungsgröße.
- Neue Mindestbreite von 2,65 Metern für PKW-Stellplätze bei bestimmten Aufstellarten.
- Lageabhängige Reduzierungen der Stellplatzpflicht bleiben möglich, ebenso Mobilitätsmanagement als Entlastungsoption.
Service fĂĽr Bauherrinnen und Bauherren
Zur Erleichterung der Umsetzung stehen Leitfäden, Berechnungshilfen und Beratungsangebote zur Verfügung. Weitere Informationen sind auf der städtischen Webseite abrufbar.