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Neues Gesetz zu Springmessern in Deutschland

Seit dem 31. Oktober 2024 sind Springmesser verboten.
Springmesser sind besondere Messer.
Die Klinge springt automatisch aus dem Griff heraus.

Hier die Definition:
Springmesser sind Messer, deren Klinge auf Knopfdruck herauskommt.

Wer darf Springmesser behalten?

Sie dürfen Springmesser nur in Ausnahmefällen besitzen.
Die Regeln dafür sind:

  • Die Klinge springt seitlich heraus, nicht nach vorne.
  • Die Klinge ist höchstens 8,5 cm lang.
  • Nur eine Seite der Klinge ist geschliffen.
  • Es gibt einen guten Grund, das Messer zu benutzen.

Wenn Sie diese Regeln nicht erfüllen, ist Ihr Messer verboten.
Seit dem 31. Oktober 2024 dürfen Sie das Messer nicht mehr besitzen oder mitnehmen.
Wer das tut, kann bestraft werden.

Was müssen Sie jetzt tun?

Sie können Ihr verbotene Springmesser abgeben.
Das geht bis zum 1. Oktober 2025.
Sie geben das Messer ab bei:

  • Der Waffenbehörde der Stadt Offenburg
  • Oder jeder Polizeistelle

Sie dürfen die Messer ohne Strafe abgeben.
Das nennt man eine Amnestie.
So schützt das Gesetz Sie vor Strafen.

Wichtige Tipps zur Abgabe

Bringen Sie das Messer in einem verschlossenen Behälter.
So ist der Transport sicher und legal.
Melden Sie sich vorher am besten an.
Das vermeidet Wartezeiten und Stress.

Warum ist die Abgabe wichtig?

Mit der Regel will der Staat weniger gefährliche Messer.
Das macht unsere Gesellschaft sicherer.
Wenn Sie noch ein Springmesser haben, geben Sie es ab.
So handeln Sie richtig und helfen allen.

Kontakt für Fragen

Waffenbehörde der Stadt Offenburg
Telefon: 0781/82-2453 bis -2695
E-Mail: waffen@offenburg.de
Hier können Sie einen Termin vereinbaren.

Bitte handeln Sie jetzt!
So sind Sie sicher und helfen der Gemeinschaft.
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Ende des Artikels.

Autor: Offenburgs Redaktion

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Veröffentlicht am: Sa, 28. Jun um 11:50 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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