Verbotene Springmesser: Was Besitzer jetzt wissen müssen

Abgabe straffrei bis Oktober 2025 – So funktioniert die Amnestie in Offenburg

Verbot von Springmessern seit Oktober 2024

Seit dem 31. Oktober 2024 ist der private Besitz und das Führen von Springmessern in Deutschland grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten nur, wenn die Klinge seitlich herausspringt, maximal 8,5 cm lang und einseitig geschliffen ist sowie ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Amnestieregelung und Abgabefrist

Bis zum 1. Oktober 2025 können verbotene Springmesser straffrei bei der Waffenbehörde Offenburg oder jeder Polizeidienststelle abgegeben werden. Der Transport muss in einem verschlossenen Behältnis erfolgen, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Ziel und Empfehlung

Die Amnestie soll die Anzahl illegaler Springmesser reduzieren und die öffentliche Sicherheit verbessern. Besitzende werden dringend aufgefordert, das Messer rechtzeitig abzugeben und die Terminvereinbarung bei der Waffenbehörde zu nutzen (Telefon: 0781/82-2453 bis -2695, E-Mail: waffen@offenburg.de).

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
Empfehlungen
Werbung:Ende der Werbung.